AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen | HoHeTec GmbH

I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend.
2. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Ergänzungen oder Abänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für zugesicherte Eigenschaften. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich. 3. An Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere Zustimmung anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
4. Der Kunde übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster oder dergleichen volle Verbindlichkeit. Mündliche Angaben über Abmessungen oder dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

III. Prüfung der Auftragsbestätigung
1. Die schriftliche Auftragsbestätigung ist unverzüglich nach Übersendung zu prüfen und etwaige Abweichungen von der Bestellung sind uns unverzüglich mitzuteilen.
2. Beinhaltet die Auftragsbestätigung einen ausdrücklichen Hinweis auf eine Abweichung von der Bestellung, hat der Kunde der Bestätigung unverzüglich schriftlich zu widersprechen.
3. Etwaige von uns aufgrund fehlender oder verspäteter Rüge bzw. Widerspruch nutzlose getätigte Aufwendungen oder hierdurch entstehende Schäden sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass wir durch seine fehlende oder verspätete Rüge keine nutzlosen Aufwendungen getätigt bzw. uns kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

IV. Preise
1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, soweit nicht eine andere Währung oder Währungseinheit angegeben ist, in Euro. Die Preise schließen die Kosten für Fracht, Verpackung, Porto und eine Wertversicherung nicht ein. Das gleiche gilt für die vereinbarte Teillieferung und Eilsendungen.
2. Sofern sich bei Ausführung des Auftrags herausstellt, dass weitere, bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbare oder berücksichtigte Arbeiten notwendig werden, sind solche zusätzlichen Arbeiten grundsätzlich zu vergüten. Die Vergütung richtet sich dann nach Vereinbarung oder nach § 632 Abs. 2 BGB.
3. Für vom Kunden gewünschte Änderungen oder Reparaturen, bei denen eine genaue Festsetzung der Preise nicht möglich ist, erfolgt die Berechnung unter Zugrundelegung der entstandenen Selbstkosten mit einem entsprechenden Gewinnzuschlag.

V. Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlung hat in Euro in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde.
2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 %- Punkten über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3. Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns zu deren Abänderung.
4. Sofern uns Umstände bekannt werden, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden ergibt, sind wir berechtigt, unsere Forderungen sofort fällig zu stellen. Gleiches gilt bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz des Kunden.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung von Gegenansprüchen gleich welcher Art seitens des Kunden ist ausgeschlossen.

VI. Lieferzeit – Höhere Gewalt

1. Die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Liefertermine sind nur als annähernd zu betrachten, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt jeder Art, unvorhersehbaren Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbaren Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördlichen Verfügungen oder anderer von uns nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung oder den Versand (teilweise) verzögern, verhindern oder wirtschaftlich unzumutbar werden lassen. Diese Lieferhindernisse sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits entstandenen Verzugs eintreten. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

3. Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind ausgeschlossen.

VII. Versand – Gefahrtragung
1. Der Versand der Produkte erfolgt ab Werk auf Rechnung des Kunden.
2. Mit der Übergabe – beim Versendungsverkauf mit der Auslieferung – der Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Etwaige nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Gleiches gilt, wenn der Versand verzögert oder unmöglich wird aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben.
4. Eine Versicherung gegen Transportschäden schließen wir nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden auf seine Rechnung und nach bestem Ermessen ab.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an unseren Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

2.a) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieses Abschnittes.
2.b) Bei Verarbeitung mir anderen, nicht uns gehörenden Sachen durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte der anderen verwendeten Sachen.

2.c) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware (§§ 947, 948 BGB), so gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte der Kunden an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. Der Kunde verwahrt sie unentgeltlich für uns.

2.d) Auf die nach Ziffer 2 b.) und c.) entstehenden Miteigentumsanteile finden die für Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung.

3. Der Kunde ist nur im Rahmen – und solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet – berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Im Einzelnen gilt folgendes: 3.a) Wird der Verkaufspreis seinen Kunden gestundet, hat der Kunde sich gegenüber seinen Kunden das Eigentum an der veräußerten Ware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Ohne diesen Vorbehalt ist der Kunde zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht ermächtigt.

3.b) Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft gegen seine Kunden zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche an uns ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen daraus auf uns übergehen.

3.c) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziffer 2 b.) oder c.) haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieses Miteigentumsanteils.

3.d) Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil der Saldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
3.e) Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir dürfen von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt.

f.) Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung daraus im gleichen Umfang an uns abgetreten, wie es in Ziffer 3 b.) bis e.) bestimmt ist.
4. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht befugt.

5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, dann sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6. Unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind (Wechsel- bzw. Scheck-Wechsel- Zahlung).

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.

IX. Rügepflichten – Mängelrügen – Rechte des Kunden bei Mängeln
1. Unverzüglich nach Erhalt hat der Kunde den Liefergegenstand zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich – längstens innerhalb von 8 Tagen – schriftlich geltend zu machen.
2. Für begründete Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sonstige Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
3. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt einen Monat nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

XVI. Erfüllungsort – Anwendbares Recht – Allgemeine Bestimmungen
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Gesellschaft.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen aufgrund des Haager Kaufrechtsübereinkommens vom 01.07.1964 und das UN- Kaufrechtsübereinkommen vom 11.04.1980 finden keine Anwendung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Daneben sind wir auch berechtigt, den Lieferanten an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
5. Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Teil davon jederzeit zu ändern. Es ist die jeweils aktuelle Version zu beachten.

HoHeTec GmbH

Roßbachweg 15
74196 Neuenstadt am Kocher

Telefon:+49 7139 93 1304

E-Mail: info@hohetec.de

Registergericht Stuttgart: HRB 783556

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USt-IdNr. DE321136072
Sitz der Gesellschaft: Neuenstadt a.K.

Geschäftsführer: Andreas Horch und Lei He